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   BVerwG, 20.01.1994 - 5 B 1.94   

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https://dejure.org/1994,12024
BVerwG, 20.01.1994 - 5 B 1.94 (https://dejure.org/1994,12024)
BVerwG, Entscheidung vom 20.01.1994 - 5 B 1.94 (https://dejure.org/1994,12024)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Januar 1994 - 5 B 1.94 (https://dejure.org/1994,12024)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht - Rechtswidrigkeit einer Sozialhilfebewilligung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 10.05.1991 - 2 B 50.91

    Grundsätzliche Rechtsbedeutung von auslaufendem oder ausgelaufenem Recht

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1994 - 5 B 1.94
    Rechtsfragen dazu haben nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung (vgl. Beschluß vom 10. Mai 1991 - BVerwG 2 B 50.91 - m.w.N.).
  • BVerwG, 07.02.1985 - 3 C 36.84

    Änderung der Schadensfeststellung an Grundvermögen - Nachträgliche Feststellung

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1994 - 5 B 1.94
    Zur ordnungsgemäßen Bezeichnung einer Verletzung der Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) gehören nämlich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts neben der Angabe der Beweismittel, deren sich das Tatsachengericht fehlerhaft nicht bedient haben soll, vor allem substantiierte Angaben dazu, warum sich dem Berufungsgericht von seinem Rechtsstandpunkt aus die Erhebung dieser Beweise hätte aufdrängen müssen, welches Ergebnis die Beweiserhebung erbracht hätte und schließlich inwieweit dieses Beweisergebnis ursächlich für eine dem Kläger günstigere Entscheidung hätte sein können (vgl. Urteile vom 7. Februar 1985 - BVerwG 3 C 36.84 - und vom 13. Dezember 1988 - BVerwG 1 C 44.86 - <NVwZ 1989, 453/454>).
  • BVerwG, 05.10.1978 - 5 C 61.77

    Bewilligung der Ausbildungsförderung - Eltern des Auszubildenden - Überleitung

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1994 - 5 B 1.94
    Nur wenn der übergeleitete Anspruch offensichtlich ausgeschlossen ist, könnte eine dennoch erlassene, dann erkennbar sinnlose Überleitungsanzeige rechtswidrig sein (vgl. BVerwGE 49, 311 ; 56, 300 ; 87, 217 ).
  • BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 21.88

    Ausbildungsförderung und elterliche Unterhaltspflicht

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1994 - 5 B 1.94
    Nur wenn der übergeleitete Anspruch offensichtlich ausgeschlossen ist, könnte eine dennoch erlassene, dann erkennbar sinnlose Überleitungsanzeige rechtswidrig sein (vgl. BVerwGE 49, 311 ; 56, 300 ; 87, 217 ).
  • BVerwG, 26.11.1969 - V C 54.69

    Klage gegen eine Überleitungsanzeige hinsichtlich eines sich aus einem Testament

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1994 - 5 B 1.94
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist für die Rechtmäßigkeit einer Überleitungsanzeige unerheblich, ob der übergeleitete Anspruch tatsächlich besteht (vgl. BVerwGE 34, 219 ).
  • BVerwG, 06.11.1975 - 5 C 28.75

    Ausbildungsförderung - Unterhaltsanspruch - Überleitungsanzeige - Negativ-Evidenz

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1994 - 5 B 1.94
    Nur wenn der übergeleitete Anspruch offensichtlich ausgeschlossen ist, könnte eine dennoch erlassene, dann erkennbar sinnlose Überleitungsanzeige rechtswidrig sein (vgl. BVerwGE 49, 311 ; 56, 300 ; 87, 217 ).
  • BVerwG, 13.12.1988 - 1 C 44.86

    Versagungsgrund - Erteilung der Gaststättenerlaubnis - Abschließende

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1994 - 5 B 1.94
    Zur ordnungsgemäßen Bezeichnung einer Verletzung der Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) gehören nämlich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts neben der Angabe der Beweismittel, deren sich das Tatsachengericht fehlerhaft nicht bedient haben soll, vor allem substantiierte Angaben dazu, warum sich dem Berufungsgericht von seinem Rechtsstandpunkt aus die Erhebung dieser Beweise hätte aufdrängen müssen, welches Ergebnis die Beweiserhebung erbracht hätte und schließlich inwieweit dieses Beweisergebnis ursächlich für eine dem Kläger günstigere Entscheidung hätte sein können (vgl. Urteile vom 7. Februar 1985 - BVerwG 3 C 36.84 - und vom 13. Dezember 1988 - BVerwG 1 C 44.86 - <NVwZ 1989, 453/454>).
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