Rechtsprechung
BVerwG, 20.01.1994 - 5 B 1.94 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,12024) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht - Rechtswidrigkeit einer Sozialhilfebewilligung
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 23.09.1993 - 12 B 92.780
- BVerwG, 20.01.1994 - 5 B 1.94
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 10.05.1991 - 2 B 50.91
Grundsätzliche Rechtsbedeutung von auslaufendem oder ausgelaufenem Recht …
Auszug aus BVerwG, 20.01.1994 - 5 B 1.94
Rechtsfragen dazu haben nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung (vgl. Beschluß vom 10. Mai 1991 - BVerwG 2 B 50.91 - m.w.N.). - BVerwG, 07.02.1985 - 3 C 36.84
Änderung der Schadensfeststellung an Grundvermögen - Nachträgliche Feststellung …
Auszug aus BVerwG, 20.01.1994 - 5 B 1.94
Zur ordnungsgemäßen Bezeichnung einer Verletzung der Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) gehören nämlich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts neben der Angabe der Beweismittel, deren sich das Tatsachengericht fehlerhaft nicht bedient haben soll, vor allem substantiierte Angaben dazu, warum sich dem Berufungsgericht von seinem Rechtsstandpunkt aus die Erhebung dieser Beweise hätte aufdrängen müssen, welches Ergebnis die Beweiserhebung erbracht hätte und schließlich inwieweit dieses Beweisergebnis ursächlich für eine dem Kläger günstigere Entscheidung hätte sein können (vgl. Urteile vom 7. Februar 1985 - BVerwG 3 C 36.84 - und vom 13. Dezember 1988 - BVerwG 1 C 44.86 - <NVwZ 1989, 453/454>). - BVerwG, 05.10.1978 - 5 C 61.77
Bewilligung der Ausbildungsförderung - Eltern des Auszubildenden - Überleitung …
Auszug aus BVerwG, 20.01.1994 - 5 B 1.94
Nur wenn der übergeleitete Anspruch offensichtlich ausgeschlossen ist, könnte eine dennoch erlassene, dann erkennbar sinnlose Überleitungsanzeige rechtswidrig sein (vgl. BVerwGE 49, 311 ; 56, 300 ; 87, 217 ).
- BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 21.88
Ausbildungsförderung und elterliche Unterhaltspflicht
Auszug aus BVerwG, 20.01.1994 - 5 B 1.94
Nur wenn der übergeleitete Anspruch offensichtlich ausgeschlossen ist, könnte eine dennoch erlassene, dann erkennbar sinnlose Überleitungsanzeige rechtswidrig sein (vgl. BVerwGE 49, 311 ; 56, 300 ; 87, 217 ). - BVerwG, 26.11.1969 - V C 54.69
Klage gegen eine Überleitungsanzeige hinsichtlich eines sich aus einem Testament …
Auszug aus BVerwG, 20.01.1994 - 5 B 1.94
Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist für die Rechtmäßigkeit einer Überleitungsanzeige unerheblich, ob der übergeleitete Anspruch tatsächlich besteht (vgl. BVerwGE 34, 219 ). - BVerwG, 06.11.1975 - 5 C 28.75
Ausbildungsförderung - Unterhaltsanspruch - Überleitungsanzeige - Negativ-Evidenz
- BVerwG, 13.12.1988 - 1 C 44.86
Versagungsgrund - Erteilung der Gaststättenerlaubnis - Abschließende …
Auszug aus BVerwG, 20.01.1994 - 5 B 1.94
Zur ordnungsgemäßen Bezeichnung einer Verletzung der Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) gehören nämlich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts neben der Angabe der Beweismittel, deren sich das Tatsachengericht fehlerhaft nicht bedient haben soll, vor allem substantiierte Angaben dazu, warum sich dem Berufungsgericht von seinem Rechtsstandpunkt aus die Erhebung dieser Beweise hätte aufdrängen müssen, welches Ergebnis die Beweiserhebung erbracht hätte und schließlich inwieweit dieses Beweisergebnis ursächlich für eine dem Kläger günstigere Entscheidung hätte sein können (vgl. Urteile vom 7. Februar 1985 - BVerwG 3 C 36.84 - und vom 13. Dezember 1988 - BVerwG 1 C 44.86 - <NVwZ 1989, 453/454>).